Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäfts-bedingungen


1. Allgemeines


Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte und Leistungen der Eyes on Retail GmbH (im Folgenden Eyes on Retail GmbH genannt) mit ihren Auftraggebern. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Eyes on Retail GmbH hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse mit dem Auftraggeber, auch wenn auf deren Geltung nicht nochmals gesondert hingewiesen wird.

2. Leistungsumfang/Abwicklung von Aufträgen/ Pflichten des Auftraggebers


Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Produkt-/Leistungsbeschreibung im schriftlichen Angebot von Eyes on Retail GmbH. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Eyes on Retail GmbH.

Dem Inhalt von Eyes on Retail GmbH übermittelter Besprechungsprotokolle hat der Auftraggeber unverzüglich zu widersprechen, wenn er die dargestellten Inhalte nicht gegen sich gelten lassen will.

Eyes on Retail GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

Ohne gesonderte Vereinbarung ist Eyes on Retail GmbH nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung gehörenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.

Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

Das Risiko der wettbewerbs- und/oder schutzrechtlichen Zulässigkeit der Leistungen von Eyes on Retail GmbH trägt der Auftraggeber. Eyes on Retail GmbH prüft die Leistungen nicht in rechtlicher Hinsicht. Wettbewerbs-, werbe-, marken- oder sonstige rechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von Eyes on Retail GmbH, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall die dafür zusätzlich anfallenden Kosten, z. B. durch Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei. Für die kennzeichenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und Leistungen haftet Eyes on Retail GmbH nicht.

3. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers


Der Auftraggeber unterstützt Eyes on Retail GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten, einschließlich aller Zugangsdaten sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber benennt mit der Auftragserteilung namentlich eine fachlich kompetente und entscheidungsbefugte Person als Ansprechpartner für den Auftragnehmer.

Diese stellt dem Auftragnehmer die zur Durchführung seiner Arbeiten benötigten Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

Vom Auftraggeber bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Die Anforderungen im Einzelnen sind in der Leistungsbeschreibung des Angebotes definiert. Ist eine Konvertierung der vom Auftraggeber überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen von Eyes on Retail GmbH.

Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Eyes on Retail GmbH unverzüglich mitzuteilen.

Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, werden nicht vergütet oder auf die mit Eyes on Retail GmbH vereinbarte Vergütung angerechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

4. Auftragserteilung an Dritte


Eyes on Retail GmbH ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

Eyes on Retail GmbH ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln und/oder den Erwerb von Fotos, Bildern oder Grafiken Dritter im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, wenn dieser bei der Auftragserteilung nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt. Eyes on Retail GmbH ist dabei berechtigt, branchenübliche Geschäftsbedingungen zu Lasten des Auftraggebers zu akzeptieren. Der Auftraggeber erteilt hiermit eine entsprechende Vollmacht.

Eyes on Retail GmbH haftet nicht für Leistungen Dritter, die gemäß vorstehender Ziff. 4.2. im Namen des Kunden beauftragt wurden oder die Eyes on Retail GmbH lediglich vermittelt hat. Dies gilt insbesondere für die Leistungen von Fotografen, Models, Druckereien, Versanddienstleistern und sonstige sog. Letter-Shop-Leistungen. Derartige Leistungen werden von Eyes on Retail GmbH grundsätzlich nur vermittelt. Der Vertrag kommt mit dem jeweiligen Dritten und dem Kunden direkt zustande. Der Kunde hat sich in diesen Fällen direkt an den jeweiligen Dritten, der die Leistungen erbracht hat, zu wenden.

5. Lieferung, Lieferfristen


Liefer-/Herstellungsfristen und Liefer-/Herstellungstermine sind nur verbindlich, wenn Eyes on Retail GmbH die Verbindlichkeit schriftlich bestätigt. Sie gelten in jedem Fall nur dann, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Zugangsdaten, Bilder, Filme und sonstige zur Vertragserfüllung erforderliche Inhalte, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Liefer-/Herstellungsfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von Eyes on Retail GmbH liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Eyes on Retail GmbH wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

Von Eyes on Retail GmbH zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von Eyes on Retail GmbH bestätigt worden ist.

Gerät Eyes on Retail GmbH mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden.

6. Leistungsänderungen


Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vertraglich bestimmten Leistungsumfangs, so teilt er dies Eyes on Retail GmbH schriftlich mit. Eyes on Retail GmbH wird den Änderungswunsch des Auftraggebers und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz von Eyes on Retail GmbH zu vergüten.

Eyes on Retail GmbH teilt dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfung mit. Eyes on Retail GmbH wird entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Ist die Änderung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Eyes on Retail GmbH wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.

7. Abnahme von Werkleistungen


Sofern Eyes on Retail GmbH Werkleistungen erbringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistungen unverzüglich abzunehmen.

Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von Eyes on Retail GmbH nicht ausdrücklich ab, gelten diese 14 Tage nach Übergabe als abgenommen.

Nach Aufforderung durch Eyes on Retail GmbH ist der Auftraggeber zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 6).

8. Nutzungsrechte


Eyes on Retail GmbH räumt dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang ein, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt Eyes on Retail GmbH diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Dauer des Einsatzes des Werbemittels und/oder der Gestaltung bzw. Programmierung. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Eyes on Retail GmbH. Eyes on Retail GmbH ist zur Erteilung dieser Zustimmung nicht verpflichtet.

Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei Eyes on Retail GmbH.

Werden zur Vertragserfüllung Fotos, Bilder oder Grafiken Dritter erworben (z. B. über Bildagenturen), so erfolgt der Erwerb damit zusammenhängender Rechte mangels anderweitiger Vereinbarung über Eyes on Retail GmbH. Die dafür anfallenden Lizenzgebühren werden an den Kunden weiterberechnet.

Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Eyes on Retail GmbH.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch für jegliche, auch teilweise, Verwendung der von Eyes on Retail GmbH mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von Eyes on Retail GmbH zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. Nutzungsrechte werden hier nur erworben, wenn es zu einem gesonderten Vertragsschluss über die Nutzung kommt. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt noch keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von Eyes on Retail GmbH.

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u. ä.), welche Eyes on Retail GmbH erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von Eyes on Retail GmbH. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist Eyes on Retail GmbH nicht verpflichtet.

Eyes on Retail GmbH hat das Recht, sämtliche Werke, die für den Auftraggeber gefertigt wurden, im Rahmen der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu nutzen. Soweit der Auftrag die Herstellung von Werbemitteln beinhaltet, ist Eyes on Retail GmbH eine angemessene Menge der Werbemittel zu diesen Zwecken kostenfrei zu überlassen. Eyes on Retail GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen.

9. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug


Eyes on Retail GmbH rechnet monatlich ab. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende. Zahlungsziel sind 14 Tage nach Rechnungseingang beim Kunden. Die monatliche Abrechnung erfolgt nach Aufwand auf Stundenbasis und anhand eines mitgelieferten Tätigkeitsnachweises (Excel-Datei). Am Ende des jeweiligen Auftrages erfolgt eine Schlussrechnung. Eyes on Retail GmbH ist auch berechtigt, Teilleistungen abzurechnen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die vereinbarten Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Beiträge zur Künstlersozialversicherung, Gebühren für Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA), Zölle, oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben oder Gebühren werden ebenfalls an den Auftraggeber weiterberechnet.

Ist zwischen den Parteien keine Vergütung vereinbart, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung üblichen Vergütungssätze von Eyes on Retail GmbH zu entrichten.

Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber Eyes on Retail GmbH die entstandenen Kosten in vollem Umfang zu ersetzen. Eyes on Retail GmbH kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 2,50 verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, Eyes on Retail GmbH jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.

Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Eyes on Retail GmbH sind innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungserhalt zu erheben. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

Gegen Ansprüche von Eyes on Retail GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist Eyes on Retail GmbH berechtigt, die weiteren Arbeiten, auch wenn es sich um einen anderen Auftrag handelt, bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

10. Gewährleistung


Für Eyes on Retail GmbH besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung bestehen lediglich dann, wenn Eyes on Retail GmbH die anerkannten Regeln des Fachs nicht beachtet hat.

Soweit Eyes on Retail GmbH auf der Grundlage von Vorgaben und Spezifikationen (Pflichtenheft und/oder Leistungsbeschreibung) des Auftraggebers Leistungen erbringt, hat der Auftraggeber selbst zu prüfen, dass die gestellten Anforderungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Eyes on Retail GmbH ist nicht verpflichtet, die in einem Pflichtenheft oder einer Leistungsbeschreibung aufgenommenen Anforderungen auf den Einsatzzweck hin zu überprüfen.

Die Gewährleistungspflicht von Eyes on Retail GmbH ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Das Recht, Schadensersatz aufgrund anderer als gewährleistungsrechtlicher Vorschriften geltend zu machen, bleibt unberührt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr.

Die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge sind mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende ordentlich kündbar, es sei denn im Auftrag wurde etwas anderes vereinbart. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

11. Haftung


Eyes on Retail GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auf Grund der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, sowie für die Verletzung von Urheberrechten Dritten durch die vertragsgemäß genutzten Leistungen.

Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Eyes on Retail GmbH der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Dieser ist auf den jeweiligen Auftragswert, bei Dauerschuldverhältnissen auf die im jeweiligen Kalenderjahr zu zahlende Vergütung begrenzt. Sollte der Auftragswert im Einzelfall nicht dem typischerweise vorhersehbaren Schaden entsprechen, so ist die Haftung von Eyes on Retail GmbH auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Eyes on Retail GmbH beschränkt.

Eine weitergehende Haftung von Eyes on Retail GmbH besteht nicht. Eyes on Retail GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden Dritter, entgangenen Gewinn oder für Datenverluste.

Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt sinngemäß auch für die gesetzlichen Vertreter sowie Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Eyes on Retail GmbH.

12. Fremdinhalte


Für Materialien und Inhalte, insbesondere Bilder und Graphiken, die der Auftraggeber bereitstellt, ist Eyes on Retail GmbH nicht verantwortlich. Eyes on Retail GmbH ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen. Eyes on Retail GmbH haftet insbesondere nicht für bereitgestelltes Bild- oder Filmmaterial.

Für den Fall, dass Eyes on Retail GmbH auf Grund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und Inhalte, Bilder, Graphiken oder Filmmaterial selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber Eyes on Retail GmbH schad- und klaglos.

13. Eigentumsvorbehalt


Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche von Eyes on Retail GmbH aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) von Eyes on Retail GmbH.

14. Geheimhaltung


Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionen dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.

Eyes on Retail GmbH trägt Sorge dafür, dass nur diejenigen Mitarbeiter Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, die an dem jeweiligen Projekt beteiligt sind. Die Eyes on Retail GmbH vom Auftraggeber zugänglich gemachten vertraulichen Unterlagen werden von Eyes on Retail GmbH nach Beendigung des Auftrags vernichtet (gemäß DIN 32757-1 Sicherheitsstufe 3 – auf Wunsch und gegen Aufpreis auch Sicherheitsstufe 4 oder 5) oder dem Auftraggeber auf Wunsch zurückgegeben. Auswertungsdaten und Berechnungen werden spätestens 6 Monate nach Projektende gelöscht.

Der Auftraggeber verwendet ein von Eyes on Retail GmbH erhaltenes Angebot nur für eigene Zwecke. Alle Rechte daran sind Eyes on Retail GmbH vorbehalten. Das Angebot oder Teile des Angebots dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Eyes on Retail GmbH weder vervielfältigt, noch reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Auf Verlangen sind die jeweils übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses herauszugeben, es sei denn, die andere Vertragspartei macht ein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend.

15. Datenschutz


Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung des Nutzungsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten von Eyes on Retail GmbH auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von Eyes on Retail GmbH während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Eyes on Retail GmbH auch zur Beratung seiner Auftraggeber, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. Eyes on Retail GmbH wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder Eyes on Retail GmbH gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.

16. Referenznennung


Eyes on Retail GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz inkl. Logoeinblendung auf der Website zu nutzen.

17. Schlussbestimmungen


Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von Eyes on Retail GmbH, wenn der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

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